um unsere Bewilligung zu einer partiellen Entbindung des bestehenden Vertrages, hat uns ebenso überrascht als unangenehm berührt, weil wir glaubten von Ihnen eine größere Anerkennung des Verhältnisses mit Ihnen erwarten zu dürfen.
Es ist uns leid Ihren Vorschlag nicht annehmen zu können, denn Sie können uns unmöglich zumuthen, daß wir mit unseren schwer erkauften Rechten zu Gunsten eines Anderen zurückstehen sollen.
Zu unserer eigenen Beruhigung, damit wir nicht an Ihrer Anerkennung für unser stets bewiesenes Entgegenkommen zu zweifeln brauchen, nehmen wir denselben als nicht ernst gemeint auf, und geben ihn der Vergessenheit anheim!
Nach wiederholtem reiflichen Überlegen und einzig von dem Wunsche beseelt Ihnen beizustehen haben wir uns bestimmen lassen, Ihnen unter Grundlage von Nachfolgendem entgegenzukommen.
Wir stellen Ihnen demnach den weiter gewünschten Betrag von 5000 Gulden in einem Wechsel zahlbar am lten Mai d. J. zur Verfügung und erhalten dagegen von Ihnen einen Schuldschein unseres Gesamtguthabens von 16,000 Gulden. Diesem Scheine ist beizufügen, daß wir für diesen Betrag nach Maßgabe unseres bereits bestehenden Vertrages, welcher gänzlich unberührt bestehen bleibt, Kompositionen von Ihnen erhalten. Diese Kompositionen sind in dem Zeitraum von drei Jahren von heute an gerechnet an uns abzuliefern. Ist dies bis dahin nicht geschehen, so erhalten wir das Recht unser Guthaben von Ihnen zurückzufordern nebst Zinsen von 5% vom Tage des Empfanges der verschiedenen Beträge an gerechnet. Sollte Ihnen oder Ihren resp. Erben eine Rückzahlung zu dieser Zeit nicht möglich sein so muß uns das Recht bleiben, von Ihren Agenten den Hh. Voltz & Batz die Erträgnisse deren vierteljähriger Abrechnungen mit Ihnen so lange an uns abzuführen, bis wir im Besitze unseres Guthabens sind.
Dieser quasi-Schuldschein mit der nothwendigen Garantie welche wir verlangen ist eine reine kaufmännische Maßregel, welche wir ergreifen müßen, um unsere Verfügung der Mittel des Hauses an entsprechender Stelle motiviren zu können.
Wir bitten Sie in dieser Form unseres Entgegenkommens nur unsere gute Absicht zu sehen Ihnen wiederholt zu dienen und sehen wir Ihrer Entschließung entgegen, damit wir Nöthiges vorbereiten können…