Ich muß Ihnen noch, der nöthigen geschäftlichen Ordnung wegen, anzeigen, daß ich mit Hrn. Schott in einem Vertragsabschluß begriffen bin, nach welchem ich ihm, außer den einzelnen Textbüchern zu den Nibelungenstücken auch das Textbuch der „Meistersinger“ zum Vertriebe überlassen habe … Ich erhalte hierfür, was mir augenblicklich sehr wertvoll ist,…
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